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Mieterinformation

Das Bundesgericht hat entschieden: Jeder Mieter hat das Recht, Satelliten-TV zu beziehen. Sie erfahren Ihre Rechte bezüglich eines Wechsels auf Satelliten-TV zu den Themen:

Anschlussfreiheit

Mietzinsanpassung nach Aufhebung des Anschlusses

Plombierungskosten

Satellitenempfang mittels Parabolantennen

Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehen

Die Informationen erhalten Sie hier