Das Bundesgericht hat entschieden: Jeder Mieter hat das Recht, Satelliten-TV zu beziehen. Sie erfahren Ihre Rechte bezüglich eines Wechsels auf Satelliten-TV zu den Themen:
Anschlussfreiheit
Mietzinsanpassung nach Aufhebung des Anschlusses
Plombierungskosten
Satellitenempfang mittels Parabolantennen
Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehen
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Die Informationen erhalten Sie hier |
